28.04.2016
Ortsplanungsrevision Büren an der Aare, Änderungen Uferschutzplanung - Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Büren a.A. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision Büren a.A. folgende Dokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
- Auszug aus dem Erläuterungsbericht der Ortsplanungsrevision
- Auszug aus dem Baureglement der Ortsplanungsrevision (Art. 52-8)
- Änderungen der Überbauungsvorschriften zu den Uferschutzplänen 1 bis 8
- Änderungen Uferschutzpläne 1 bis 5
Die Unterlagen liegen vom 28. April 2016 bis und mit 27. Mai 2016 in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32 (1. OG), Büren a.A. öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben können mittels entworfenem Fragebogen erfolgen und sind an die Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren a.A. zu richten.
Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung inklusive des dazugehörenden Fragebogens können ab 28. April 2014 auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Büren a.A. unter folgendem Link eingesehen werden.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat