23.09.2024
Anpassung Verordnung über Entschädigungen und Spesen
Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er anlässlich seiner Sitzung vom 17. September 2024 diverse Änderungen in der Verordnung über Entschädigungen und Spesen vorgenommen hat.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.
Die Verordnung ist bei der Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 oder in elektronischer Form erhältlich.