Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Bei der Beanspruchung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung der Gemeindepolizei (Gemeindeschreiberei) einzuholen.

Es sind in der Regel folgende Gebühren geschuldet:

Grundgebühr von CHF 25.00 plus CHF 0.05 pro Tag und m2

Die Verbrauchsgebühren für Elektrizität, Wasser und Abwasser sowie allfällige weitere Kosten der Gemeinde (z.B. Reinigung, Abfallentsorgung, Reparaturen) werden nach dem Anlass separat in Rechnung gestellt.

 

In der Regel gelten folgende Auflagen:

 

  1. Die Absperrung der in der Bewilligung zugewiesenen Plätze/Strassen ist mit der Bauverwaltung (Tel. 032 352 03 40) spätestens 14 Tage vor dem Anlass abzusprechen, wo evtl. auch entsprechendes Absperrmaterial bezogen werden kann. Nach Beendigung des Anlasses ist das gesamte Areal sauber und unbeschädigt zu hinterlassen. Die Kosten für die Reinigung und Abfallentsorgung sind vom Veranstalter zu tragen. Der Ordnung, Hygiene und Reinigung ist auch während des Anlasses grosse Beachtung zu schenken. Es wird deshalb empfohlen, genügend Kübel aufzustellen, diese regelmässig zu leeren und auch sonst mittels Rundgängen Unrat zu entfernen. An jedem Tag ist eine Reinigung der Umgebung vorzunehmen (Tipp: keine Abgabe von Gläsern und Flaschen aus Glas!).
  2. Für grössere Festwirtschaften ist ein WC-Wagen in deren Nähe auf eigene Kosten gut sichtbar aufzustellen.
  3. Betr. Abklärung der Anschlussmöglichkeiten Elektrizität, Wasser und Abwasser ist mit dem Büro der Energieversorgung Büren AG (032 352 03 00) Kontakt aufzunehmen. Mit ihm sind ebenfalls die Termine betr. allfälligen Anschluss-Vorbereitungen zu vereinbaren. Dies betrifft ebenfalls die Platzierung des WC-Wagens.
  4. Für den Verkehrs- und Parkdienst insbesondere die ordnungsgemässe Verkehrsumleitung und ausreichende Information der Bevölkerung, der betroffenen Ladengeschäfte/Gaststätten und der Verkehrsteilnehmer (z.B. Inserat, Flugblatt) sorgt ebenfalls der Veranstalter. Die Beanspruchung von Kantonsstrassen bedingt eine Meldung bzw. eine Absprache mit der Kantonspolizei (Meldung einer Veranstaltung = spezielles Formular der Kantonspolizei). Allfällige Kantonsgebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Die Regio Feuerwehr Büren kann bei rechtzeitiger Bestellung (30 Tage vorher) gewisses Material gegen Gebühr zur Verfügung stellen (vgl. separates Merkblatt und Gebührenordnung Anhang III des Feuerwehrreglementes). Als Parkplätze, in welche die Besucher einzuweisen sind, wird empfohlen, sämtliche Dauerparkplätze ausserhalb des Stedtlis (Schlossgarten, Bahnhof, Bielstrasse, Reiben).
    Ergänzend wird auf die von unserer Verkehrs- und Polizeikommission erarbeitete Checkliste "Veranstaltungen" verwiesen.
    Bei der Gemeindeschreiberei kann zudem das Handbuch „Sicherheit bei Veranstaltungen“ (Ringordner mit Checklisten und CD) gratis ausgeliehen werden.
  5. Für die Gewährleistung der Sicherheit (Gewalt, Vandalenakte, Brände, Unfälle, Einhalten der Lautstärke usw.) ist aus ihren Reihen einen Sicherheits-Verantwortlichen zu bestimmen, welcher als Ansprechpartner im Bereich Sicherheit fürVerwaltung, Gastwirte, Feuerwehr und Polizei zur Verfügung steht (Meldung des Namens an die Gemeindeschreiberei).
  6. Für die Getränkeausgaben wird empfohlen eine geeignete Kontrolle zu organisieren, damit das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche  durchgesetzt und Sachschäden vermieden werden können. Hierzu existiert auch eine Broschüre "Jugendschutz veranstalten!" mit dazugehöriger Checkliste. Weitere Informationen unter http://www.eav.admin.ch/
  7. Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung im Zusammenhang mit Veranstaltungen ab.
  8. Der Veranstalter ist alleine für das rechtzeitige Einholen der übrigen Bewilligungen (Festwirtschaftsgesuch, Meldung einer Veranstaltung) bei den zuständigen Stellen (Gemeinde/Regierungsstatthalteramt, Kantonspolizei usw.) verantwortlich. Weitere Informationen unter  http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/rsta/gemeinden_regierungsstatthalteraemter/seeland.html
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Anlässe

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