Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Brandschutz

Brandschutz

Der Professionalisierte Brandschützer ist für folgende Nutzungen zuständig:

 

• Wohngebäude mit Ausnahme von Hochhäusern (mehr als 8 Geschosse)

• Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit oder ohne Wohnteil

• Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)

• Verwaltungs- und Bürogebäude bis 2 Geschosse oder bis 600 m 2 Brutto-Geschossfläche

• Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1000 m 2 Verkaufsfläche (Ausnahme Apotheken und Drogerien)

• Kleine Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z.B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei, usw.)

• Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko

 

 

Im Rahmen des baulichen Brandschutzes bearbeitet die Bauverwaltung für die Gemeinden Büren an der Aare, Oberwil bei Büren, Rüti bei Büren, Leuzigen, Dotzigen, Diessbach bei Büren und Büetigen die brandschutzrelevanten Baugesuche.

 

Bauverwaltung
Feueraufsicht

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen