Der Professionalisierte Brandschützer ist für folgende Nutzungen zuständig:
• Wohngebäude mit Ausnahme von Hochhäusern (mehr als 8 Geschosse)
• Landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit oder ohne Wohnteil
• Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
• Verwaltungs- und Bürogebäude bis 2 Geschosse oder bis 600 m 2 Brutto-Geschossfläche
• Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1000 m 2 Verkaufsfläche (Ausnahme Apotheken und Drogerien)
• Kleine Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z.B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei, usw.)
• Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Im Rahmen des baulichen Brandschutzes bearbeitet die Bauverwaltung für die Gemeinden Büren an der Aare, Oberwil bei Büren, Rüti bei Büren, Leuzigen, Dotzigen, Diessbach bei Büren und Büetigen die brandschutzrelevanten Baugesuche.