Fischerpatente Baggersee

Fischerpatente Baggersee

Beim Baggersee (Parzelle Nr. 57) im Meienriedgrien (Aaregrien) handelt es sich um ein Privatgewässer der beiden Einwohnergemeinden Büren a.A. und Meienried. Deshalb können auch nur Einwohnerinnen und Einwohner dieser beiden Gemeinden ein jährliches Fischerpatent lösen. Zuständig für das Ausstellen der Patente ist die Gemeindeschreiberei Büren an der Aare.

 

Weisungen

 

Das Patent berechtigt zur gleichzeitigen Verwendung von zwei Angelruten. Andere Fanggeräte sind nicht erlaubt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des kantonalen Fischereigesetzes vom 21. Juni 1995 (FiG, BSG 923.11). Bezüglich der Bestimmungen über Mindestfangmasse, Schonzeiten und Fangzahlbeschränkungen gelten die Weisungen des jeweiligen gültigen kantonalen Reglements über die Fischerei. Widerhandlungen werden gem. Art. 60 ff FiG bestraft.

 

Voraussetzung

Der gesetzliche Wohnsitz ist Büren an der Aare oder Meienried.

Fischerei (per 01.01.2017)

das Mindestmass für Hechte beträgt 50 cm, das für Zander 45 cm

pro Tag dürfen höchstens je 3 Hechte/Zander gefangen werden

Die Schonzeit für Hecht/Zander dauert vom 1.3. - 30.4.

 

Fischereiaufsicht (per 1.1.2007)

Die Aufsicht wird durch die Herren Bruno Rentsch, Ey 13, 3294 Büren a.A., Manfred Segessenmann, Aareweg 37, 3294 Büren a. A. und Jan Stotzer, Thoracker 24, 3294 Büren a.A. ausgeübt. Die drei Fischereiaufseher haben die Rechte und Pflichten eines Organs der Gemeindepolizei von Büren a.A. soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Sie stehen unter der Oberaufsicht des Gemeinderates. Die Fischereiaufseher sind ermächtigt, bei Widerhandlungen gegen bestehende Vorschriften im Namen der Gemeindepolizei Büren a.A. Anzeige zu erstatten.

 

Gebühren (per 1.1.2013)

- gratis: bis 10-jährig in Begleitung einer/eines Patentinhaberin/inhabers gratis

- CHF 25.00: ab 10-jährig bis 16jährig

- CHF 50.00: ab 16-jährig

- CHF 30.00 Gastpatent

 

 

Für Patente für das Fischen in kantonalen Gewässern, wie die Aare kontaktieren Sie das Regierungsstatthalteramt.

 

 

Vorschriften zur Fischerei finden Sie beim Kantonalen Fischereiinspektorat.


 

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