Personal der Einwohnergemeinde

Personal der Einwohnergemeinde

Das Personalrecht der Gemeinde Büren a.A. stützt sich auf Art. 25 ABs. 1 Bst. e der Gemeindeordnung, auf die nachstehende Personalverordnung inkl. Anhängen und die dazugehörigen Weisungen. Ergänzend gilt das Personalrecht des Kantons Bern.

Der Personalverantwortliche der Gemeinde ist der Gemeindeschreiber.

Gemeindeschreiberei
Gemeindepersonal

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