Abänderung Gebührentarif zum Gebührenreglement – Inkraftsetzung

22.02.2023

Abänderung Gebührentarif zum Gebührenreglement – Inkraftsetzung

Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass er eine Änderung in folgendem Erlass vorgenommen hat:

• Mit Beschluss vom 10. Januar 2023 hat der Gemeinderat die Anpassung von Ziffer 1
lit. a, b, c und f (Aufwandgebühren I, II, III und Wischmaschine mit Bedienung) des Gebührentarifs zum Gebührenreglement beschlossen. Die Änderungen treten per 1. Juli 2023 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Beschwerde geführt werden.

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